Die Erhebung von Abgaben
Die Finanzamtstätigkeit des Amtes Schieder begann 1483, als dem Schiederschen Kornboden die Hälfte der Abgaben von Noltemeyer und Stammeyer zugewiesen wurde, während die zweite Hälfte noch das Amt Schwalenberg einzog. 1611 bekam Schieder die „Finanzhoheit" über die beiden Schiederschen und die Hid-denser Abgabepflichtigen. 1611 wurde hier der halbe Landschatz, 1618 ein doppelter Schiederscher Landschatz erhoben. Daneben erscheinen 1611 der Soldatenschatz (Wehrsteuer) und eine als Reichsgeld bezeichnete Plock- und Salzsteuer.
Geldabgaben erhielten in der Folgezeit immer neue Namen und wechselten ständig in der Höhe, je nachdem die Finanzlage des Landesherrn oder auch ein besonderer Anlaß es erforderten. Der Landschatz wandelte sich im 30jährigen Kriege in die Kontribution um. Sie war der Vorläufer der heutigen Grundsteuer. Neben dem Soldatenschatz erhob das Amt seit 1641 ein Burgfestgeld (ursprünglich Abgabe für Befestigungsarbeiten an der Burg). Es taucht in diesem Jahre das Malzgeld auf, das wohl eine ähnliche Bedeutung hatte wie das seit 1658/59 erhobene Accisegeld für Bier. Zu dieser Zeit heiratete eine lippische Prinzessin. Für deren Aussteuer lieferte das Amt 20 Taler als sogenannte Fräuleinsteuer. Burgfestgeld wurde noch 1829 erhoben.
Trotz der mancherlei Geldabgaben reichten sie in der Belastung nicht an die bedrückenden Natural-lieferungen heran. Wie beim Noltehof waren sie die Ursache, wenn mancher Bauer in Schulden geriet. Von den kleineren Naturalabgaben abgesehen (seit 1641 jährlich ein Malschwein, 1721 an den Küster zu Wöbbel einen Scheffel Roggen, ein Brot und eine Wurst von 2 Ellen Länge, 2 Rauchhühner und 80 Eier an die Herrschaft), waren Noltemeyers Kornabgaben die Hauptbelastung des Bauern. Auch sie erscheinen unter immer neuen Namen, 1583 heißen sie in Schwalenberg „ständige Rente", in Schieder „Schuldkorn", 1611 „ständiges Korn", 1689 „Pachtkorn", 1721 „Zinskorn".
Noltemeyers Naturalabgaben:
Roggen Gerste Hafer
1583 64 Scheffel 1 Metze 13,5 Scheffel — Metze 77,5 Scheffel 1 Metze
1611 72 Scheffel 1 Metze 13 Scheffel 4 Metzen 89 Scheffel 5 Metzen
1689 72 Scheffel —Metzen 13 Scheffel 4 Metzen 89 Scheffel 5 Metzen
1721 73 Scheffel 3 Metzen 18 Scheffel —Metzen 91 Scheffel 4 Metzen
1829 73 Scheffel 3 Metzen 17 Scheffel 7 Metzen 91 Scheffel 2 3/4 Metzen
1600 kostete ein Scheffel Roggen 15 Groschen, Gerste 16,5 Groschen, Hafer 107a Groschen. 36 Mariengroschen machten einen Taler aus. Nach diesem Kurs umgerechnet hatte Noltemeyers Zinskorn jährlich einen Wert von etwa 60 Talern. Das war ein anderthalbfaches Amtmannsgehalt oder der Preis für 4 dreijährige Pferde. Ein Maurer verdiente damals 3,5 Groschen, ein Dachdecker 6 Groschen, ein Pfund Butter kostete 3,5 Groschen. Man hätte also für diese Kornabgaben 620 Maurerlöhne auszahlen oder auch etwa 650 Pfund Butter kaufen können.
Um 1700 war das Verhältnis von Preisen und Löhnen noch ungünstiger geworden. Roggen kostete 30 Groschen, Gerste 38 Groschen, Hafer 20 Groschen. Damals bedeutete Noltemeyers Ablieferungssoll soviel wie 2Va Amtmannsgehälter, 10 Kühe oder 6 Pferde.
Zu den Naturalleistungen muß man auch den Frondienst zählen. Vom althochdeutschen Wort „frö" = Herr abgeleitet, werden wir heute an dieses ausgegangene Wort nur noch am Fronleichnamstag erinnert. Eine Gegenleistung für den Dienst in Form der Beköstigung scheint erst im Laufe des 18. Jahrhunderts üblich geworden zu sein, da sie 1721 noch nicht erwähnt wird. Nach dem Salbuch von 1829 bestand die Kost beim Spanndienst aus 2 Pfund Brot, 2 Micken (kleines Weißbrot), 6 Käse, einem Mittagessen aus Erbsen, Kohl oder dergleichen und dem nötigen Trunk (Coffent), für die Handdienste aus der Hälfte, wobei der Mäher statt der 3 Käse 1A» Pfund Speck bekam. Bei der Verpachtung der Meierei wurden auch die Dienste mitverpachtet. Der Pachtkontrakt von 1777 zählt insgesamt 2262 Spanndienste und 3019 Handdienste aus Belle, Billerbeck, Lothe, Brakelsiek, Elbrinxen, Sabbenhausen und Ottenhausen auf.
Der Arbeitstag begann zwischen Maitag und Michaelis um 6 Uhr morgens und endete um 6 Uhr abends, unterbrochen von 2 Stunden Mittagsrast. Im Winter dauerte er von 8 Uhr morgens bis 4 Uhr nachmittags. Dazu kamen die Anfahrtswege, für die Sabbenhauser und Ottenhauser etwa 3 Stunden. In Schieder fing dann der erste Ärger an, da die Meiereiuhr dauernd vorging. Ein Streit mit den Brakelsiekern wegen des ewigen Zuspätkommens wurde noch 1818 dadurch beendet, daß Geometer Maertens am Palais die Mittagslinie (Sonnenuhr) einzeichnete, wonach das Amt die Schlaguhr einzustellen hatte. Waren tagsüber die vorgeschriebenen Leistungen nicht erreicht, mußte nach Feierabend weitergearbeitet werden.
Auflehnungen gegen den Frondienst oder Nichterscheinen zum Dienst zogen harte Geldstrafen nach sich. In einer Zeit, als ein Knecht einen Jahreslohn von 6 Talern hatte, bestrafte das Gogericht 1649 Wichbert von Belle zu einem Taler Buße, weil er den kleinen Hofmeister „vor einen alten Schelm und Schinder gescholten". 1678 kostete es Kohlbreis Knecht von Elbrinxen, Ackermeiers Knecht von Sabbenhausen und Draken Sohn von Ratsiek zusammen 2 Taler, weil sie dem Hofmeister Henrich Kröschen „wie sie vorm Heimberg im Roggen gemäht, er sie nach ihrer Meinung zu lange im Dienst behalten, den Satan ins Leib geflucht, gewünscht, daß er am Baum henkete".Seit 1620 hat der Charakter der Meierei zwischen Pachthof und Administrationsgut gewechselt. Zu Zeiten der Administration bewirtschaftete ein Verwalter die Meierei im Auftrage der Herrschaft, die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der Frondienste tauchte gar nicht auf. 1722 begann die ständige Verpachtung, wobei die Dienste den Pächtern als Teil des Pachtgeldes angerechnet wurden. Wir wissen nicht, ob Wider-willigkeit der Dienstpflichtigen, menschliches Mitgefühl oder die wachsende Möglichkeit, auch freie Arbeiter bekommen zu können, die Ursache zu einer Umstimmung der Pächter geworden sind. Jedenfalls erklärte 1789 Konduktor Caspari der Rentkammer, die Dienste seien nichts wert, er könne sämtliche Spanndienste durch 3 eigene Gespanne mit 12 Pferden ersetzen. Unter diesen Umständen genehmigte die Kammer in ihrer Sitzung am 27. Oktober 1789 den Antrag verschiedener Dienstpflichtigen aus Elbrinxen und Sabbenhausen, ihren Dienst durch eine Geldzahlung abzulösen.