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Verwaltungsaufgaben
Im Mittelpunkt der Verwaltungsaufgaben stand die Aufsicht über die Meierei. Der Amtsschreiber führte Buch über die jährlichen Ernten und die Lieferungen an die Haushaltung auf der Meierei selber und an den gräflichen Hof nach Brake oder Detmold. Einnahmen und Ausgaben bei der Viehzucht, die Entlöhnung der Beamten, der Knechte und Mägde wie auch die Rechnungen für erstellte Gebäude oder sonstige Anschaffun­gen erscheinen ebenfalls in der Amtsrechnung. Die Verwaltung der herrschaftlichen Mühlen und der Ziegelei erfolgte bis zu dem Zeitpunkt, wo diese in Zeit- oder Erbpacht übergingen und die Geldrechnung nur noch die Pachtgelder enthält.
Im 16. und 17. Jahrhundert unterstand auch die Forst dem Amt. Seit 1584 erscheinen in der Amtsrech­nung Einnahmen für verkauftes Holz, 1658/59 sogar ein gesondertes Holzregister. Zum Verkauf kamen „Hoppenstöcke" (Hopfenstangen), „Fall- und Legerholz" (Windfälle), „unfruchtbare Bäume" oder „un­schädliches Feuerholz".
Wie er auf den Märchenbildern von Richter gezeichnet ist, wuchs der Wald damals in ungeregelter Plenter­wirtschaft. Alle Baumarten und Bäume verschiedenen Alters standen nebeneinander. Wo die Eicheln oder Eckern hinfielen, sproßten neue Pflanzen. Gutes Holz war rar und wurde besonders geschützt. Die Haupt­aufgabe der Forstleute bestand darin, die Holzdiebe abzuhalten, die besonders oft von jenseits der Grenze aus Hagen und Lügde kamen und Bäume wegholten. Der Bauer besaß kein Verfügungsrecht über die auf seinem Hof wachsenden Stämme. 1652 bestrafte das Gogericht Henrich Schlepper zu Hiddenhausen, weil er einen Eichenbaum auf seinem Hofe ohne Erlaubnis gehauen und verkauft hatte.
Wie Forstmeister Riekehof in seiner Geschichte der Mastnutzung ausführlich dargestellt hat, waren die Ein­nahmen für die Schweinemast eine wesentliche Geldquelle. In jedem Herbst begutachteten die Förster den Wald nach dem zu erwartenden Eichel- und Bucheckernertrag, sie bestiegen dazu sogar einzelne Bäume. Somit kannte man alle unfruchtbaren und die unschädlichen Bäume, die dann wie eh und je als erste „ab­gehauen und ins Feuer geworfen" wurden.
Ende Oktober trieb der Mastschweinhirt die Tiere in den Wald und blieb dort bis etwa Mitte Dezember, wenn die Schlachtzeit begann. An mehreren Orten befanden sich Schweineställe für die Nacht, einer stand beim Schweinebruch, ein zweiter in den Langen Kämpen, ein dritter in der kleinen Mergelkuhle vor Alt Schieder, die heute noch Schweinestall heißt. Während der Hudezeit kannten die Hirten keinen Sonntag. Wenn man nachrechnet, was 1651 ein Junge, der „bei dem Mastschweinehirten gehüttet vom 26. Oktober bis 14. Dezember und alle Tage einen Groschen" verdiente, nämlich einen Taler 14 Groschen, fehlt kein Tag.
Die Hude wurde entweder „mit Ihro Gnaden Schweine selber betrieben" oder abgeschätzt und verpachtet. Das Gebiet von der Quadlengrund hinter dem ölberg bis zur Pyrmonter Grenze brachte 1658 Mast für 100 Schweine zu je einem Taler. Der Hainberg war zu 30 Talern angeschlagen und dem Stammeyer „eingetan". Für die Klingenbecke mit dem Kleve, der Herlingsburg und dem Hiddenhauser Forst rechnete man 130 Taler, für den an die Hiddenser verpachteten Winterberg 40 Taler.
Besonders Begünstigten räumte die Herrschaft freie Mast ein. Büngener durfte 2 Schweine frei mittreiben lassen, bei Waldvogt Falckmann und Oberförster Maertens war die Zahl auf je 6 festgelegt.
Um kontrollieren zu können, ob alle in den Wald getriebenen Mastschweine gemeldet waren und für jedes Tier auch der Taler entrichtet wurde, zog vor Hudebeginn ein Beauftragter des Amts mit dem Bauerrichter durchs Dorf und zeichnete die Schweine (malte sie). Wurde unter der Herde im Walde ein Schwein ohne Mal angetroffen, pfändete es der Holzknecht.
Durch diese Art Mast gewann das Fleisch eine besondere Qualität; es ist deshalb nicht verwunderlich, daß die Bauern nur Malschweine als Zins abzuliefern hatten. Das Recht der Waldmast hatte die Herrschaft völlig an sich gezogen, trotz ihrer weitreichenden sonstigen Hudeberechtigungen waren Noltemeyer und Stammeyer von dieser Nutzung ausgeschlossen.
Die Forstleute waren auch für die Fischerei verantwortlich. Die kurzen Eintragungen in der Amtsrechnung lassen nicht immer erkennen, ob jemand, der als Fischer bezeichnet wurde, nicht zugleich auch Förster war. 1611 wird im Back- und Brauhaus neben der Kammer des Amtsmanns auch die des Fischers angegeben. Holz­förster war zu dieser Zeit Andreas Stukenberg, der im Gehalt (30 Taler) mit dem Amtsschreiber gleich­gestellt war, also wohl Oberförster gewesen sein muß. 1658/59 nämlich, als der Schreiber 40 Taler bezog, erhielt der Holzförster Johan Piper nur 14 Taler. Der Titel Oberförster taucht erst 1675/76 auf. Die längste Dienstzeit hatte Henrich Fischer aufzuweisen, der 1699 im Alter von 82 Jahren zu Schieder starb. Daß es sich dabei um den Krugwirt Henrich Hußmann handelte, geht aus mehreren Ausgaben hervor: 1659 hiesigem Krüger Henrich gegeben Schießgeld 2 Taler 21 Groschen - 1673/74 Henrich Fischer Holz­förster 20 Taler, Schießgeld für einen Rehbock 9 Groschen, für ein Schwein 18 Groschen, für einen Adler 9 Groschen, für einen Steinadler ebenfalls 9 Groschen.
Das Eschenbrucher Revier hatte 1658 Forstknecht Evert Leßmann. Den nördlichsten Forstbezirk betreute der „Litzenbörger", später auch als Grenzschütze bezeichnet. Beim Neubau des Litzenkruges 1675/76 gingen die Kosten für die in der Schiederschen Sägemühle geschnittenen Balken und Pfosten noch durch die Amts­rechnung.
Es scheint, daß seit der Einführung einer geregelten Forstwirtschaft durch die Bückeburger Grafen neben dem Amt auch ein selbständiges Forstamt entstanden ist. Archivar Clostermeier bezog sich in seinem Gut­achten über die Glashütte 1818 zwar schon auf Forstrechnungen von 1715 ab, doch beginnen die im Archiv vorliegenden Abnahmeprotokolle der Forstrechnungen erst mit dem Jahre 1748. Der Sektor Wegebetreuung brachte dem Amt Verwaltungs- wie Finanzaufgaben zugleich. Zwar geschah hier in Hinsicht auf die Verwaltung bis um 1800 nicht viel mehr, als daß ab und zu die Dienstpflichtigen aus dem Amt bestellt wurden, um die tiefsten Löcher in den ausgefahrenen Hohlwegen mit Erde und Steinen auszufüllen. Wegegeld wurde dagegen seit 1641 regelmäßig erhoben.

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