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Auf diesen Bericht fand die General-Postdirektion nichts zu erinnern. Der Postkommissar erhielt den Auftrag, „die Postkollektion in Schieder fortwährend im Auge zu behalten und dem Dose die genaue Befolgung der diesseitigen Vorschriften nachdrücklichst einzuschärfen". Durch die Einstellung tüchtiger Gehilfen, zu denen seit Oktober 1868 auch der später mehr als 40 Jahre als Postverwalter in Schieder tätige Orts-Postgehilfe Mönnig zählte, normalisierten sich die Verhältnisse, und so ergaben sich in der Folge keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Dienstvorschriften. Lediglich am 24. September 1869, bereits in der nachtaxisschen Zeit, teilte die Oberpostdirektion in Minden Dose mit, daß bei Ankunft der Personenpost von Bückeburg nach Höxter am 6. September um 10 Uhr abends weder ein Beamter noch ein Unterbeamter zur Stelle gewesen sei, um die Expedition zu beaufsichtigen und den Postwagen zu schließen.
Die Posthauslaternen hätten nicht gebrannt und der Postgehilfe Wolf sei verspätet in Zivilkleidern er­schienen. Für die strikte Einhaltung der Vorschriften sei der Postexpediteur verantwortlich, weshalb der­selbe mit einer Ordnungsstrafe von 20 Silbergroschen belegt werde.
Die Entlohnung
Die Verwalter der taxisschen Poststellen bezogen ein Reineinkommen (Fixum), daneben einen Amts­kostenbeitrag und Nebeneinkommen wie Bestellgelder, Personen-Einschreibgebühren und andere. Die am 1. Januar 1852 eingeführten Freimarken waren nur eine Gebühr für die Beförderung der Briefe, die Empfänger hatten darüber hinaus ein Bestellgeld von einem viertel bis einem halben Silbergroschen zu zahlen. Diese Bestellgelder flössen bis 1863 den Postverwaltern zu. Bei der Entwertung der Freimarken hatte Schieder einen Ringstempel mit der Ortsnummer 329 innerhalb der insgesamt 424 Nummern des taxisschen Poststellenverzeichnisses zu benutzen. Da die Höhe der Entlohnung im allgemeinen vom Um­fang der Leistungen einer Poststelle abhängig war, wozu unter anderem das Aufkommen aus Freimarken­verkäufen und das Passagiergeld zählten, war verständlich, daß Dose anfänglich nur geringe Bezüge hatte. Er erhielt im ganzen jährlich nur 31V2 Rth., wovon 10 Rth. auf Miete und 7lhi Rth. auf Pack-und Schreibmaterialien entfielen. Davon hatte er noch den Zusteller zu entlohnen, wenngleich ihm hierfür die Bestellgelder zur Verfügung standen. Dose hatte im Bestelldienst zuerst einen älteren Mann gegen Kost und Lohn beschäftigt, kam aber besser auf seine Rechnung, als er im Jahre 1855 den aus Schwalen-berg stammenden, damals erst fünfzehnjährigen Briefträger Voigt einstellte. Postkommissar von Laß­berg lernte Voigt in Schieder persönlich kennen und war so von ihm beeindruckt, daß er seiner vorgesetzten Behörde mitteilte, dieser junge Mann sei solide und achtsam, er bestelle prompt und lese, schreibe und rechne gut. Er verspreche, ein guter Postgehilfe zu werden.
Der Postkommissar setzte sich wiederholt für die Aufbesserung der Bezüge Doses ein und erreichte schließlich im Jahre 1863 ein Fixum von 40 Rth., einen Amtskostenbeitrag von 15 Rth. und Nebenbezüge von 81 Rth. und 23 Silbergroschen. Die von der General-Postdirektion verlangte Einstellung eines quali­fizierten Postgehilfen war für Dose Anlaß, ein Gesuch um weitere Aufbesserung seiner
Die Posträume
Der Postdienst in Schieder vollzog sich anfänglich in einem Zimmer des Kruges, dem „Deutschen Hause". Dieses Zimmer lag im Hochparterre, hinter der Passagierstube, und hatte einen eigenen Eingang vom Hausflur her. Es war dem Publikum frei zugänglich, denn ein Schalterfenster konnte nicht angebracht werden. Da auch für einen Briefkasten kein Bedürfnis bestand, mußte jeder Brief einzeln im Postzimmer eingeliefert werden. Diese Einlieferung war auch deshalb erforderlich, weil es erst seit 1852 Freimarken gab.
Das Bedürfnis nach weiterem Raum wie Pack- und Schlafzimmer befriedigte Dose recht und schlecht aus seinem vorhandenen Raumbestand, die Raumverhältnisse blieben aber höchst unbefriedigend. Das emp­fand auch der Oberpostdirektor Lenz aus Minden, als er im Herbst 1867 zur Inspektion in Schieder weilte. Nach Abwägung verschiedener Möglichkeiten entschloß sich Dose, sein Haus um einen Anbau an der östlichen, dem Dorfe zu gelegenen Seite, zu erweitern und in diesem der Post Räume zu überlassen. Noch während des Baues bat er um eine Miete von 70 Rth. jährlich und um einen zwölfjährigen Miet­vertrag, da er dann alles aufs beste ausführen lassen werde. Am 3. Juli 1868 meldete er, daß die Ver­legung des Postbüros in ein geräumiges, nahe der Wohnstube gelegenes Lokal stattgefunden habe. In dem Briefwechsel über die Miethöhe gibt Dose die Neubaukosten mit 1600 Rth. an. An Miete erhielt er zu­letzt 60 Rth. Im Doseschen Hause hat sich die Post bis zum 31. Dezember 1872 befunden.
Die Dienstzeiten
In
den ersten Jahrzehnten der Schiederschen Post waren Bestelldienst und Schalterdienst zeitlich mit den Ankünften der Posten gekoppelt. Sofort nach Eingang einer Post wurden die Briefe im Ort zugestellt. Die erst abends gegen 9 Uhr mit der Bückeburger Post eintreffenden Postsachen erhielten nur noch das Amt und andere Empfänger insoweit, als angenommen werden konnte, daß sie am Empfang ihrer Briefe be­sonders interessiert waren. Im Jahre  1864 wurde die Schalteröffnungszeit an den Werktagen auf 8—12
Die weitere Entwicklung des Falles zeigt, daß der Postkunde von Donop offensichtlich des Glaubens war, das Recht auf seiner Seite zu haben. Er suchte den gerade in Detmold weilenden zuständigen Bezirks-Postinspektor auf und führte auch bei diesem wegen der Postexpedition Schieder Beschwerde. So rügte er, daß sein Bote nicht immer die Briefe erhalten habe. Einmal habe er die Paketkarte mitgebracht, nicht aber das Paket. Der Postinspektor berichtete der Oberpostdirektion am 7. April, daß sich bei näherer Erörterung herausgestellt habe, daß von Donop keine Abholungserlaubnis besitze, sondern seine Post­sachen zugestellt erhalte. Bei seiner Nachprüfung in Schieder habe sich ergeben, daß der Bote nur die Paketkarte erhalten habe, weil auf dem Paket erhebliche Nachnahmebeträge gelegen hätten, wofür der Bote kein Geld gehabt habe. Eine Aushändigung des Paketes in solchen Fällen hätte um so mehr bean­standet werden müssen, weil sich von Donop in der Bezahlung von Portobeträgen sehr säumig gezeigt habe und die weitere Kontierung deshalb hätte abgelehnt werden müssen. Von Donop schulde der Post­expedition noch von langer Zeit her einen erheblichen Betrag, wegen dessen Eintreibung der Postexpedi­teur gerichtliche Klage erheben wolle. Hiernach könne er zu einem Einschreiten gegen die Beamten der Post in Schieder keine Veranlassung finden. Er habe sie aufgefordert, dem von Donop im Rahmen der Dienstvorschriften entgegenzukommen.
Die Oberpostdirektion teilte von Donop bereits am 9. April mit, daß es einer Postanstalt überlassen bleiben müsse, ob sie einem ausnahmsweisen Wunsche entsprechen wolle oder nicht. Für ein Einschreiten gegen die Beamten in Schieder bestehe keine Veranlassung. Sie sollten aber künftig in den möglichen Fällen Entgegenkommen beweisen. Zwischen den Zeilen war aber doch ein gewisser Vorwurf wegen ungerecht­fertigter Anschuldigung zu lesen. Carl Dose aber hatte über einen argen Widersacher gesiegt.
Das Entgegenkommen der Postbeamten in Schieder hat von Donop noch später reichlich genossen, so daß ein Revisionsbeamter am 31. März 1874 der Oberpostdirektion berichtete, daß von Donop dem Postamt in Schieder aus den Monaten Oktober/Dezember 1873 und Januar/Februar 1874 noch 80 Rth., 20 Groschen und 3 Pfennige schulde. Der Betrag sei am 29. März auf dringendes Bitten des Postgehilfen Thorn vom Untervogt Meinberg in Wöbbel gezahlt worden. Von Donop hatte seinen Rentmeister Meinberg zwar angewiesen, die Schuld zu begleichen, dieser hatte aber noch kein Geld aus Holzverkäufen erhalten. Thorn, so berichtete der Revisor, sei ein braver Beamter und allgemein wegen seiner Gefälligkeit und Zuvor­kommenheit beliebt. Wenn er aber demnächst Postexpediteur in Blomberg werden solle, dann sei zu be­fürchten, daß er dort mehr noch als in Schieder Correspondenten vorfinde, welche wie der Herr von Donop den Postbeamten gegenüber sich über jede Rücksicht glaubten hinwegsetzen zu dürfen. Thorn verdiene eine Ermahnung zur Beachtung der im Interesse der Dienstordnung gezogenen Grenzen. Die Oberpostdirektion sprach ihm ihr Mißfallen aus.
Es muß sich im Bereich der Schiederschen Post schon früh eingebürgert haben, die auf den Postsendungen liegenden Gebühren und Bestellgelder nicht den Briefträgern auszuhändigen, sondern sie bei Gelegenheit zur Post zu bringen. Das erschwerte natürlich die Kassenführung. Es erging daher die Anordnung, sofortige Zahlung zu leisten. Im Nichtzahlungsfalle wurde die Aushändigung der Postsachen an jedermann streng untersagt.

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