Da dem Vernehmen nach aber der letztere Plan gescheitert sei, ergebe sich nunmehr die Möglichkeit des Baues einer Bahn Lage—Lemgo—Blomberg—Schieder im Anschluß an die Hannover-Altenbekener Bahn. Eine solche Bahn sei für Lippe ungleich wichtiger als die Bahn Lage— Lemgo—Hameln. Auch für diese Bahn würden die seitens der Stadt Blomberg bedingungslos bewilligten 100 000 M zur Verfügung stehen. Außerdem ständen noch 50 000 M von sonstigen Interessenten in Aussicht.
Das Kabinettsministerium berichtete am 13. Juni 1892 dem Vorsitzenden des Bahnbau-Ausschusses, Domänenpächter Krieger, daß der preußische Minister sich bereit erklärt habe, einem preußischen Eisenbahn-Baubeamten die Ausarbeitung eines Projektes für eine Sekundärbahn Schieder—Blomberg zu übertragen, sofern dadurch dem Preußischen Staat keine Kosten entständen. Die weiter bestehende Abneigung Detmolds ist in der Bemerkung zu sehen, daß die Bedingung, die Projektierungskosten zu erstatten, bei dem Charakter der Bahn als einer Lokalbahn als selbstverständlich angesehen werden müsse. Es wird gefragt, ob der Ausschuß sich zur Übernahme der Kosten in bindender Form verpflichten wolle. Krieger übersandte am 14. Juli die beglaubigte Abschrift eines Protokolls, nach dem die Blomberger Ausschußmitglieder zwei Drittel, die Ämter Blomberg und Schieder je zur Hälfte ein Drittel übernehmen. Bedingung ist, daß die Arbeiten nur den Umfang haben dürfen, um eine Grundlage für die Finanzierung des Bahnbaues zu haben. Am 27. Juli 1892 ergeht seitens des Kabinettsministeriums an den preußischen Minister die Mitteilung, daß die Kosten sichergestellt seien und ein Beamter entsandt werden könne. Im September des gleichen Jahres berichtet der Minister von seinem Beschluß, allgemeine Vorarbeiten aufnehmen zu lassen. Im Lippischen Amtsblatt erscheint die entsprechende Bekanntmachung zur Unterrichtung der Interessenten. Die Eisenbahndirektion in Hannover setzt den Termin für die Aufnahme der Arbeiten fest und wünscht zugleich im Auftrage des preußischen Ministers eine Denkschrift mit Nachweisungen über die Wirtschaftsund Verkehrsverhältnisse des Einzugsgebietes der geplanten Bahn. Der von der Detmolder Regierung nach Berlin gesandte Fragebogen enthält die im Jahre 1890 ermittelten voraussichtlichen Verkehrsziffern. Die Vorarbeiten waren nun im Gange. Die Kosten betrugen 4484,33 M; sie wurden vorerst vorschußweise von der Lippischen Landkasse gezahlt.
Wermutstropfen
Die Verwirklichung des Projekts war nun in greifbare Nähe gerückt, zumal auch der Lippische Landtag in einer vertraulichen Sitzung am 5. Januar 1892 beschlossen hatte, dem Bau einer Eisenbahn von Schieder nach Blomberg seine finanzielle Unterstützung angedeihen zu lassen. Zu Beginn des Jahres 1893 bat das Kabinettsministerium die Eisenbahndirektion in Hannover, einen Kostenanschlag zu übersenden, um dem gerade tagenden Landtag die entsprechende Vorlage machen zu können. Die Direktion bezifferte die Kosten mit 355 000 M, einschließlich der Kosten für Grund und Boden von 27 700 M. Von diesen entfielen 3000 M für 89 Ar auf die lippische Domäne Schieder und 7000 M für 204 Ar auf die bückeburgische Domäne Blomberg. Änderungen sowohl des Plans als auch des Kostenanschlags wurden, wenn auch in geringem Umfange, als nicht ausgeschlossen bezeichnet. Der günstig beurteilte Kostenanschlag war für das Kabinettsministerium Anlaß, den preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten zu fragen, ob, wenn die Bahn auf lippische Kosten gebaut werde, die Preußische Eisenbahnverwaltung bereit sei, den Betrieb auf eigene Rechnung zu übernehmen. Minister Thielen bejahte in seiner Antwort vom 31. August 1893 diese Möglichkeit, vorausgesetzt, daß entsprechende Vereinbarungen zwischen den beteiligten Interessenten und den Staatsregierungen getroffen würden. Die Mitbenutzung des Gleises der Hauptbahn Hannover—Alten-beken vom Bahnhof Schieder bis zum Noltehof sei vorgesehen, könne jedoch nur widerruflich gestattet werden.
In die allgemeine Freude über den sich endlich abzeichnenden Erfolg fiel jedoch ein Wermutstropfen, als das Kabinettsministerium dem Ausschuß mitteilen mußte, daß nach einer Revision des Kostenanschlags die voraussichtlichen Kosten 581 000 statt 355 000 M betragen werden. Der Ausschuß bezeichnete es in seiner Antwort als ausgeschlossen, diesen Betrag aus Mitteln des Lippischen Staates und der beteiligten Gemeinden aufzubringen. Er sieht den einzigen Weg zum Ziel darin, die Preußische Eisenbahnverwaltung zum Bau der Bahn unter Aufbringung eines Teils der Kosten seitens Lippe zu veranlassen. Auf die zu erwartende Wirtschaftlichkeit und günstige Kapitalverzinsung soll dabei hingewiesen werden.
Am 19. Oktober 1893 schreibt das Kabinettsministerium dem Minister Thielen, daß Aussicht bestehe, von den mit 581000 M veranschlagten Baukosten 300 000 M aus Landes- bzw. Interessentenmitteln aufzubringen. Es solle dieser Betrag als verlorener Zuschuß gegeben werden, wenn der Preußische Staat sich verpflichte, den Rest von 281 000 M zu zahlen und den Betrieb auf eigene Rechnung zu übernehmen. Das Kapital von 281 000 M verzinse sich nach der Ertragsberechnung mit 5,7% und mit Rücksicht auf den Verkehr der Staatsbahn mit 13,46 °/o. Im bejahenden Falle soll dem Landtag die entsprechende Vorlage gemacht werden.
Der Staatsvertrag
Der Wille der Lipper, Opfer zu bringen und die realistisch erscheinende Wirtschaftlichkeitsrechnung müssen Preußen beeindruckt haben. Im Dezember 1893 erhält das Kabinettsministerium von der Preußischen Gesandtschaft in Oldenburg die Mitteilung, daß die Preußische Regierung vorbehaltlich der allerhöchsten Ermächtigung bereit sei, mit der Lippischen Regierung in kommissarische Verhandlungen über einen Staatsvertrag hinsichtlich der Eisenbahn Schieder—Blomberg einzutreten. Es kam schnell zu diesen Verhandlungen, für die lippischerseits der Regierungsrat Eduard Pustkuchen bevollmächtigt wurde. Der Entwurf des am 3. Januar 1894 in Berlin vereinbarten Vertrags sah lippischerseits folgende Leistungen vor:
1.Der Grund und Boden zum Bau der Bahnanlagen wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
2.Die Mitbenutzung der Chausseen und sonstigen öffentlichen Wege wird unentgeltlich gestattet.
3.Zu den Baukosten wird ein unverzinslicher, nicht rückzahlbarer Zuschuß von 300 000 Mark gewährt.
m endgültigen, am 16. Januar 1894 abgeschlossenen Staatsvertrag zwischen Preußen und Lippe wird der lippische Zuschuß auf 280 000 Mark festgesetzt. Das Schlußprotokoll verzeichnet die Bereitwilligkeit der Preußischen Regierung, auf diesen Zuschuß den bereits für die Vorarbeiten gezahlten Betrag von 4484,33 Mark anzurechnen. Preußen ordnet sofort die Aufnahme der ausführlichen Vorarbeiten an, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß die Kosten erstattet werden, wenn der Lippische Landtag die in Aussicht gestellten Leistungen nicht bewilligen sollte.
Kostenaufteilung
Dem Lippischen Landtag wird am 24. März 1894 eine Vorlage unterbreitet. Das Bahnbauprojekt wird allgemein gewürdigt. Die von Lippe zu bewirkenden Leistungen belaufen sich auf 280 000 Mark, wovon auf die Interessenten 155 000 Mark entfallen. Der Landtag soll die restlichen 125 000 Mark bewilligen, wobei dieser Betrag durch eine Anleihe aufgebracht werden soll. Nach eingehender Aussprache stimmt er zu. Von den 280 000 Mark lippischer Leistung hat die Landkasse 125 000, die Stadt Blomberg 100 000, die Amtsgemeinde Blomberg 30 000, und die Amtsgemeinde Schieder 25 000 Mark zu übernehmen. Die Stadt Blomberg hat dazu die Grundstückskosten zu tragen. Nach dem Staatsvertrag sind 100 000 Mark drei Monate nach der Ratifizierung, also am 25. September 1894 zu zahlen. Magistrat und Verwaltungsamt Blomberg werden von der Regierung unterrichtet, daß zur ersten Ratenzahlung die Landkasse 44 650, die Stadt Blomberg 35 700, das Amt Blomberg 10 700, das Amt Schieder 8950 Mark beizutragen haben. Die Regierung erklärt sich bereit, die ganze Summe von 100 000 Mark vorläufig auf die Landkasse zu übernehmen, wenn die Schuldner die auf sie entfallenden Beträge der ersten Rate vom 25. September an mit 4 % verzinsen.
Das Verwaltungsamt in Blomberg schreibt der Regierung vor dem Fälligkeitstermin, daß sich das Amt Blomberg 10 700 Mark durch ein Darlehen des Fabrikanten Rudolf Theopold in Blomberg und das Amt Schieder ein solches von 8950 Mark von der Witwe Alma Treviranus in Schieder beschafft habe. Dem Magistrat der Stadt Blomberg erscheint es möglich, 35 700 Mark zu einem mäßigen Zinsfuß zu beschaffen und termingemäß an die Landkasse abzuführen.
Ungeduld
Für die Aufnahme der Bahnarbeiten war nun freie Bahn geschaffen. Sie wird von den Interessenten mit Ungeduld erwartet, aber die Eisenbahnverwaltung läßt sich Zeit mit der Begründung, daß die endgültige Ausarbeitung und Genehmigung der Pläne länger dauere. Auf einen Bericht des Verwaltungsamtes in Blomberg an die Regierung in Detmold teilt diese dem Kabinettsministerium am 3. Januar 1896 mit, daß über den Baubeginn nichts zu erfahren sei. Vielleicht erscheine es zweckmäßig, mit dem preußischen Minister wegen der höchst wünschenswerten Inangriffnahme der Arbeiten in Verbindung zu treten. Minister Thielen erwidert am 23. Januar, daß die Inangriffnahme voraussichtlich im kommenden Frühjähr erfolgen werde. Am 10. Februar will auch der Magistrat von Blomberg wissen, ob mit Bestimmtheit der Beginn der Arbeiten im Frühjahr erfolgen werde. Für jeden Hektar, der bestellt, bei Baubeginn aber abgeerntet werde, habe die Stadt mindestens 300 Mark zu zahlen. Auch dieses Schreiben geht über die Regierung nach Berlin. Die Antwort kommt wenig später. Es wird mitgeteilt, daß der ausführliche Entwurf jetzt fertiggestellt sei und die Direktion in Hannover die Anweisung habe, schleunigst mit den Arbeiten zu beginnen.
Unmut
Der Magistrat von Blomberg hatte schon am 3. Oktober dem Kabinettsministerium mitgeteilt, daß der Barzuschuß längst gezahlt sei und die Grundstücke zur Verfügung ständen. Ein baldiger Baubeginn sei für die Bevölkerung, die im Sommer in der Fremde arbeite, von großem Wert, weil diese dann nach der Rückkehr in die Heimat Beschäftigung finde. Die Grundstücksfrage, besonders die Wertfeststellung, machte aber noch erhebliche Schwierigkeiten. Sachverständige kamen und gingen. Die Lippische Regierung verlieh der Eisenbahnverwaltung das Enteignungsrecht für alle Grundstücke, die nicht freihändig zu erwerben waren. Der Amtsrichter Zimmermann vom Amtsgericht Blomberg wurde zum Enteignungskommissar bestellt. Er hatte Gelegenheit, öfter in Aktion zu treten.
Die Haltung der fürstlichen Stellen in der Frage der Zuschußleistung und des Entgegenkommens bei dem Grundstückserwerb bewirkte einen allgemeinen Unmut in der Bevölkerung. Als eine Feier zur Eröffnung der Bahn vorbereitet und dafür ein Zuschuß von den beteiligten Interessenten erbeten wurde, weigerte sich die Amtsgemeinde Blomberg, einen solchen zu bewilligen. Die Gründe hierfür seien, so schrieb der Festausschuß an die Regierung, in hiesiger Gegend allgemein bekannt. Die Amtsgemeinde Blomberg habe große Opfer gebracht, die Fürstliche Hofkammer in Bückeburg, Eigentümerin der Domänen Blomberg und Siekhof, verhältnismäßig geringe. Mit alleiniger Ausnahme des Abgeordneten Domänenpächter Krieger war ein Zuschuß rundweg abgelehnt worden. Mit der Hofkammer, deren Vertreter Krieger war, ergaben sich noch langwierige Streitigkeiten hinsichtlich der Grundstücke und der Lage des Bahnhofs Blomberg. Einen ebenso langwierigen, fast zwei Jahre dauernden Streit führte der Schiedersche Domänenpächter Treviranus wegen einer Forderung von 330,23 Mark für vorzeitige Aberntung von Feldfrüchten. Die Stadt Blomberg verweigerte die Zahlung mit der Begründung, daß Treviranus vom Termin des Bahnbaues gewußt habe. Rentkammer und Regierung wurden mit der Angelegenheit befaßt. Die Stadt wurde zur Zahlung aufgefordert, ihr Magistrat aber blieb hart. Am 8. Januar 1898, nach der Eröffnung der Bahn, mußte die Regierung der Eisenbahndirektion, die auch noch mit der Sache befaßt wurde, erklären, daß sie sich außerstande sehe, weitere Maßnahmen im Verwaltungswege gegen die Stadt zu ergreifen.
Betriebseröffnung
Die Eisenbahnbauarbeiten kamen bald in Gang, sie schritten so zügig vorwärts, daß bereits Anfang Januar 1897 mit den Oberbauarbeiten begonnen werden konnte. Schon im Mai setzte die Eisenbahndirektion Arbeitszüge zur weiteren Fertigstellung ein. Am 18. Juni findet die landespolizeiliche Abnahme mit Bereisung vom Bahnhof Schieder aus statt. Dort stand ein Sonderzug bereit. Termingemäß konnte die Betriebseröffnung am 1. Juli 1897 erfolgen.