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Nimmt man an, der Noltehof sei zur Zeit der Mönche entstanden, würde diese Annahme durch die Tat­sache unterstützt werden, daß sowohl Noltemeyer wie die Klosterleute Huderechte im Amt Schieder und darüber hinaus im Amt Schwalenberg ausübten.
Bei Stammeyer dagegen scheinen die Rechte von einem älteren Hofe herzurühren. Ob es sich dabei um den 1484 noch erwähnten Barkhof gehandelt hat, ist schon deswegen nicht nachzuweisen, weil jeder Namens­zusammenhang fehlt.
Nun gab es unter den lippischen und Paderbornschen Vasallen, die bis zur Übernahme der Mark durch das Blomberger Kloster darin begütert waren, auch eine Familie von Stemmen. 1485 schenkten die Brüder von Haxthausen dem Kloster ihr Wesenbrok auf dem Siekfelde an der Emmer mit seiner Zubehörung, „welches in der von Stemmen Gut gehört". Die Zubehörungen werden in einer Ergänzungsurkunde von 1495 näher beschrieben als „die Wiesen bei dem Wesenbrok, zwei Teichstätten, genannt Johann von Stemmen Teiche, der Varenbusch im Felde zu Rowessen durch die hintere Landwehr nach der Schweine-kule und der andere Varenbusch auf dem Siekfelde, zwei Stück Land bei dem Snakesiek." Die von Stemmen werden wie andere Adelige (von Haxthausen, von Oeynhausen, von Lasterhausen, von Bösen, von Friesenhausen) selber nie in Schieder ansässig gewesen sein. Sie überließen ihr Land ihren Bauern, von denen einmal drei genannt werden, als Johann von Haxthausen den Mönchen 1510 die Markgrenze zeigen ließ: Hans Meister, Hermann Dale und Johan Ernstynghe. So werden auch die von Stemmen hier ihren Meyer gehabt haben, dessen Nachkommen sich dann Stemmenmeyer, späterhin Stammeyer nannten.

Spätere Nachrichten über Alt Schieder
200 Jahre lang fehlt jede Nachricht. Bekannt ist nur, daß die Meierei die Ländereien auf Alt Schieder in Bewirtschaftung nahm. Als man dem Oberförster Maertens 1728 von Alt Schieder 15 Scheffelsaat über­ließ, mußte er das Pachtgeld, 18 Groschen je Scheffelsaat, an den Konduktor Hillen entrichten. Kurz zuvor (1713) hatte man versucht, für einen Kapitän de Lamotte auf Alt Schieder einen neuen Hof auszuweisen, jedoch festgestellt, daß die Fläche nicht ausreichte.
In der gleichzeitig durch den gräflich lippischen Landmesser Bolte angefertigten Zeichnung sind Wälle rings um den Haupthof noch vermerkt. Irgendwelche Gebäudereste erwähnt Bolte nicht.
Vorhanden gewesen sein müssen sie damals noch, da Levin von Donop sie 1784 in seiner „Beschreibung des Fürstlich Lippeschen Landes" unter den Besonderheiten aufzählt und als Trümmer eines von Karl dem Großen gestifteten Klosters bezeichnet.
In den „Baulichen Altertümern des Fürstentums Lippe" von Preuß (1881) steht, daß der Ort, wo sich zu dieser Zeit noch Mauerreste zeigten, von den Bewohnern Schieders „die alte Kirche" genannt wurde. Wie und wann die gesamte Ackerfläche in Maertens Eigentum übergegangen ist, läßt sich urkundlich nicht belegen. 1936 wurde sie für 10 000 Mark vom Lande Lippe zurückerworben. Die Vermessung durch den Forstmeister Riekehof ergab ein Areal von 26V2 Scheffelsaat.
Die Meierei
Gründung durch die Mönche
„Ernste Männer, vielgeprüfte, die in harter Weltverachtung einsam sich der Arbeit weihten, dem Gebet und der Betrachtung"
Die Geschichte des Blomberger Augustinerklosters „Zum Heiligen Leichnam" begann damit, daß eine dem Wunderglauben verfallene Frau Adelheid aus der Blomberger Kirche Hostien (Abendmahlsbrote) stahl. In der hinterher aufkommenden Angst versuchte die Diebin, die Brote in einen Brunnen zu versenken. Die Brote schwammen aber, der Diebstahl kam so heraus, und die Frau wurde verbrannt. Nach dieser Zeit vollzogen sich am Brunnen Wunder aller Art, Kranke und Krüppel wurden durch Berührung mit dem Wasser gesund. Von allen Seiten wallfahrteten Menschen nach Blomberg.
Nachdem man über dem Brunnen zunächst eine Kapelle erbaut hatte, gab der lippische Landesherr 1463 den Mönchen von Möllenbeck die Erlaubnis, neben dem Brunnen ein Kloster einzurichten und mit 24 Ordensbrüdern zu besetzen. Während es in manchen Klöstern jener Zeit mit den Gelübden nicht mehr so genau genommen wurde, hatten die Augustiner sich im Sinne einer Reform strengen Regeln unterstellt. In harter körperlicher Arbeit wollten sie verwüstete Gegenden wieder aufbauen. So hatten sie seit 1441 auch das verfallene Frauenkloster Möllenbeck erneut zur Blüte gebracht.
Um die Blomberger Einwohner in ihrem wirtschaftlichen Leben nicht zu beeinträchtigen, untersagte die Herrschaft den Mönchen, in der Stadt selber Güter zu erwerben. Im Umkreis durften sie Grund und Boden bis zum Wert von 2000 Rheinischen Talern ankaufen.
Im Jahre 1471 soll ein in der Nähe des Hainberges gelegener Hof, Haseke Pusters Hof genannt, in Kloster­besitz übergegangen sein. Er wird in der Nähe des Siekhofes gelegen haben, da ein Flurstück  in dieser Gegend auf einer Karte aus der Bückeburger Zeit noch „Dirk de Hasi" oder „Deik de Hasi" hieß. Von den Grundherren, dem Bischof von Paderborn und dem Edlen Herrn zur Lippe, wurde das Kloster nur soweit gefördert, als sie nicht selber zu zahlen brauchten.
1473 überließ Bischof Simon von Paderborn den Mönchen die aus der Kirche zu Schieder noch vorhan­denen Kleinodien, Bücher, Kelche u. a. um Gottes willen. Auch versprach er 1482 all denen einen Ablaß, die im Augustinerkloster ihre Andacht verrichten und dort ein Opfer bringen würden. Die vielen in Blom­berg vorhandenen Reliquien, darunter ein vom Herzog von Jülich geschenktes Stück vom Kreuz Christi und ein Zahn Johannes des Täufers, sollten den Gebeten besondere Wirkung verleihen.
Trotz allem konnte das Kloster 1484 wirtschaftlich nicht mehr bestehen. Da beschlossen Bernhard VII. zur Lippe und sein Bruder, der genannte Bischof Simon von Paderborn, den Klosterleuten die Glashütte mit der Mark Schieder zu überlassen. Die Urkunde darüber trägt das Datum vom 16. Oktober 1484. Hierin finden sich außer der schon bekannten Grenzbeschreibung der Mark auch die besonderen Rechte der künftigen Nutzung:
die Fischerei auf der Emmer und dem in dieselbe fließenden kleinen Bach, aber nicht in der Niese und ohne Anlage eines die Fische hindernden Wehrs, der Bau einer Mahlmühle, Sägemühle oder Ölmühle an der Emmer oder Niese ohne Schaden für die Fischerei in der Niese, die gemeine Hude in der Herrschaft Schwalenberg und Lippe, das Recht,  Zimmer-  und Brennholz,  Kalk  und Steine  aus  dem  Schwalenbergischen zu holen und dort die Mast zu  nutzen, das   Recht,   alle   Wege   nach   Lügde,   Blomberg   und   der   Emmer   zuzuschlagen, zu beknicken, zu begraben (Gräben anlegen) und zu befestigen, die Schlinge und Schläge zu bewachen, dabei aber Fuhrleute und andere Untertanen durchzulassen, die Mithude der Blomberger, Schwalenberger und Wöbbeler außer in den umzäunten Kämpen des Klosters.
Der Besitzer der Schiederschen Güter war seit 1480 der Glasmeister Henze. Da er von Bernhard zur Lippe meierstättisch eingesetzt war, mußte ihm das Kloster die Güter abkaufen. Im Beisein des Zeugen Drost Dietrichs von der (Blomberger) Burg und des Blomberger Bürgermeisters Lüdeke Corvey fand die Übertragung am 16. April 1486 vor dem Richter der Stadt Blomberg Wedekind Thospann statt. Der Kaufpreis betrug 600 Mark.
Eine weit größere Forderung stellte der zweite Hauptgläubiger, Bischof Simon von Paderborn. Für 450 Florin (Goldgulden) überließ er den Mönchen seinen Anteil an der Glashütte und der Mark, dazu die verfallene Kirche mit allen Rechten und Einkünften sowie den Zehnten zu Herrentorf (Herrentrup), dessen Wert auf jährlich 10 Molt und den Weinkauf in Höhe von 9 Florin geschätzt wurde. (Ein Florin galt 12 Mark.)
Als die Mönche Schieder in Besitz nahmen, glaubten sie, für alle Güter bezahlt zu haben, wurden aber bitter enttäuscht, als immer neue Forderungen erhoben wurden: „erhoven syck somyge güde mans unde ander borger er guth ansprekende" (erhoben sich einige Gütermänner und andere Bürger ihr Gut ansprechend). Das Gut Brunenbeck hatte allein drei Besitzer. Es wurde von den von Lasterhausen gekauft, von den von Haxthausen dem Kloster geschenkt und mußte schließlich auch noch von den von Groppendorf erworben werden.
Das Kirchenland von der Emmer bis auf beide Seiten des alten Hofes, der alte Hof selber und alle Gebäude (hüsynge) der Glashütte waren nicht nur Besitz der Brüder Henze, sondern auch der von Lasterhausen. Vom Edlen Herrn zur Lippe selber kauften die Mönche das Wesenbrok, den Ölberg, die Mühlenbreite, den Berghof (Berrik Hoff) und das Kronenbruch.
So schwer wie der Anfang waren auch die nächsten Jahrzehnte. Man bestritt den Mönchen das Recht der Mast, nahm ihnen das Brok Schyreken, nachdem sie es 25 oder 26 Jahre in Besitz gehabt hatten, ver­suchte auch, sie um verpfändete Güter zu betrügen.
Ein Klosterbruder, der uns über diese Vorgänge berichtet hat, bricht zum Schluß in den Klageruf aus: „Wo mocht men eyn closter beth yn den grünt vorderven, dat men ene nemet dat guth, dat se dur genoch gekoff hebben. Vor war, unredelike unde ynhorlyke dynge synt dat" (wie vermochte man ein Kloster bis in den Grund verderben, daß man ihm das Gut nimmt, das es teuer genug gekauft hat. Fürwahr, unredliche und unerhörte Dinge sind das).
Die Mönche erbauten ihr Vorwerk im Badenbrok. An dieser wasserreichen Stelle haben schon sie wahr­scheinlich auch den ersten Wassergraben zum Schutz gezogen. Obwohl sie Holz, Steine und Kalk um­sonst hatten, gaben sie für zwei Scheunen, einen Speicher und zwei Mühlen an barem Gelde 100 Gulden aus. Ein Gulden galt zwei Mark. Der Jahreslohn eines Knechts betrug drei Mark.



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