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Die Mark Schieder
Die bis zu dieser Zeit vorhandenen Überlieferungen verengen sich immer mehr auf den Umkreis von Schieder. Die Frage nach dem Schicksal des Königsgutes trat allmählich in den Hintergrund. Es zerstreute sich in alle Winde, ohne daß der Verbleib verfolgt werden konnte. Zum Ende des 15. Jahrhunderts blieb dann die Mark Schieder übrig. Das war der Kern und wohl auch einmal der Ausgangspunkt des Königs­gutes.


Emmertal mit alter Brücke und Herlingsburg Ölgemälde von Friedrich Kestner um 1860
Nachdem die Mark im Corveyer Güterverzeichnis zuerst und ohne Erklärungen genannt wurde, ent­halten drei Urkunden von 1484, 1486 und 1510 Angaben über ihre Ausdehnung und Grenzen. Die Grenze verlief vom Wesenbrok durch das Quedendal mit dem Olingesberge bis an die Mollenhove, von da hinauf bis an den Knick, wo der alte Schlingbaum stand, am Schwalenberger Wege hinauf, an der Egge des Saalberges über den Weg nach der Rodenstatt oberhalb der Swoyghe bis unter die Egge der Rodenstatt, um das Sunderbrok bis auf die Steinbeke, über die Kämpe mit dem vormals saedig gewesenen Acker am hohen Walde herunter bis auf die Pyrmontsche Schnade, durch das Brok Schyreken und den Vogtkamp bis an die Emmer, jenseits der Emmer auf Brunenbeke zu, von da auf den kleinen Heynberg und den Knick beim Barkhofe.
Viele dieser vergessenen Flurbezeichnungen werden wieder verständlich, wenn man die Karte Alberti zu Hilfe nimmt. Allerdings geht es darauf um die spätere Amtsgrenze, die sich aber streckenweise mit der Markbegrenzung deckte (siehe Karte Besitzstand 1744 Seite 112). Darauf erscheint das „Wesenbrok" als Wiesebruch zwischen Emmer und Siekfeld. Das hinter dem ölberg gelegene „Quedendal" wird bei Alberti als Quadellen Grund bezeichnet. Im weiteren Grenzverlauf stößt man auf Müllers Kamp, die alte „Mollenhove". Wo der Brakelsieker Weg die Amtsgrenze überschreitet, befindet sich ein Ziegeiner Pfahl (Zigeuner-, Grenzpfahl). An dieser Stelle stand einmal der alte Schling­baum, ein Schlagbaum an der Grenze. Die südliche Amtsgrenze muß in den 250 Jahren nach Norden verlegt worden sein. Sie erreicht weder die Egge des Saalberges noch die Egge der Rodenstatt. Unter dem „hohen Walde" haben wir den einstigen Hochwald zu verstehen. Es war der Bannwald des Königs. An ihm lief die Grenze herunter über vormals saedig gewesene Äcker, also einmal besäte, jetzt aber verwüstete Äcker. Der Vogtkamp und die Schyreken haben beide an der Emmer gelegen, die „von den Schyreiken bis an des Vogtes Kamp Samtwater ist" (Regesten Nr. 2530). Auf die Lage der Brunenbeke weisen der „Braune Kamp" und „die Höfe" hin. Die erwähnten Knicke waren Dornverhaue an der Grenze.

Gemeinheitsrechte aus der Mark
Eine Mark geht auf germanische Zeiten zurück. Die Markgenossen hatten die Mark gemeinsam in bäuer­licher Benutzung. „Die gemeine Mark, das war der nicht besiedelte Teil wie Wald, Wiese und Weide, blieb in ungeteiltem Gesamteigentum, auch nachdem die Nutzung am Acker Privatrecht jedes einzelnen Ge­nossen geworden war. Gemeinsame Viehhaltung auf allem unbestellten Land erinnert bis ins 19. Jahr­hundert an den alten Zustand."
Im Salbuch von 1829 heißt es in den Vorerinnerungen: „Gemeinheiten besitzt die Bauerschaft Schieder nicht, wie denn auch das eigentliche Dorf Schieder eine gemeine Hude nicht hergebracht hat." 1829 bezahlten von 26 Kolonen nur 7 Grundsteuern. Das waren Noltemeyer Nr. 1, Stammeyer Nr. 2, Kölling Nr. 9, Brüggemann Nr. 10, Altenbernd Nr. 11, Schröder Nr. 12 und Oelmann/Henke Nr. 13. Grundsteuerfrei waren alle Kolonen, die auf herrschaftlichem Grunde gebaut hatten. Ein anderes Mal wird gesagt, daß jemand kontributionsfrei war, weil auch sein Grundstück hudefrei war. Es hat also in Schieder doch Huderechte gegeben, nur standen sie nicht allen zu.
Da auch den Kolonen Nr. 9 bis 13 (erst aus dem 18. Jahrhundert) keine Gemeinheitsrechte eigen waren, müssen wir uns jetzt den beiden ersten zuwenden, die allein auf ältere Zeiten zurückgehen, Noltemeyer und Stammeyer.
Das Salbuch von 1721 führt beim Vollspänner Noltemeyer an gemeiner Hude auf:
„Die Rinder undt Schweine Hude, wan Keine Mast sitzet, Hat er in Schwalenberg. benderberge., undt Schiederschen Holtze. gemein undt die Drift dahin durch das Stein­heimische Gehöltz."
Anscheinend begnügte man sich damals mit dieser allgemeinen Beschreibung, da weder Noltemeyer noch die Herrschaft Eingriffe  in   des  anderen Bereich  fürchteten  noch  planten.  Mit  zunehmender  Besiedlung wurde das anders, und der Bauer mußte sich wahrscheinlich oft seiner Haut wehren. Als 1790 auf der Moseshütte ein neues Dorf entstehen sollte, war sich nicht einmal das Amt im klaren über die dortigen Rechte Noltemeyers, hielt es aber für bedenklich, „bei dessen bekannter Gesinnung" bei ihm persönlich nachzufragen.
Noltemeyer wird also Wert darauf gelegt haben, daß bei der Aufstellung des neuen Salbuches von 1829 alle Hudeplätze im einzelnen genannt wurden. Einige sind auf der anliegenden Karte des Schutzbezirks Schieder aufzufinden:
Morgens hütete er im östlichen Teil des Bennerberges, nachmittags im Hammerberge, im ölberge, im Schweibusch, auf dem Trockenen Anger, auf dem Kahlen Berge, im Sunderbruch, in der Beckerhau, am Harzberge, am Hasselberge, im Hasselholz, auf dem Nottanger, in der Steinkuhle, in den Pferdekämpen, am Hirschsprunge, auf dem Hassel-plecken und auf der Moseshütte das ganze Jahr hindurch mit Ausnahme der Mastzeit, auf dem linken Emmerufer zwischen Martini (10. November) und Maitag (1. Mai) in den Emmerwiesen bis zur Bohnenkampswiese.
Um mit dem Vieh nach dem Bennerberge zu kommen, benutzte Noltemeyer die Trift durch die Emmer und den Weg am Steinheimer Holze entlang. Bei Hochwasser und wenn krankes Vieh unter der Herde war, trieb er über den Weg zwischen dem Kruggarten und der Krugweide nach dem ölberge.
Die Flurkarten seit 1744 enthalten alle den „Nonekamp" oberhalb der Papiermühle. Nach „None" = kath. Stundengebet (in der neunten Stunde um 3 Uhr nachmittags) bedeutete die None allgemein die Stunde nach Mittag. Auf dem Nonekamp ruhte Noltemeyers Vieh, wenn es aus dem Bennerberge auf Schiedersches Gebiet zog.
Stammeyers Huderechte erstreckten sich:auf den kleinen Hainberg während des ganzen Jahres mit Ausnahme der Mastzeit und der Hainungen (Schonungen), auf den damals noch als Forstdistrikt bezeichneten Wieseberg zwischen Martini und Maitag, in der gleichen Zeit auf die bei Noltemeyer angegebenen Emmerwiesen, auf die Trift beim Düsternbruch, auf das Heimersche Feld, den Berganger, den Fliegenbusch, die Henkenkuhle und das Cronensiek, auf alle übrigen Hudeplätze im Amt Schieder.
Da diese Huderechte mit den Rechten der Herrschaft in echter Konkurrenz standen (die Herrschaft hatte nur die Mithude), scheinen sie älter zu sein als die Herrenrechte und aus einer Zeit zu stammen, als die Grafen noch nicht als Wirtschafter im Schiederschen Raum auftraten, also vor 1533.

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